Liebe Kundinnen und Kunden,

 

die aktuell hohen Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen in Deutschland enorm. Deshalb hat die Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten zu dämpfen und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Ab 01.03.2023 treten die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme in Kraft.

Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen dabei für das ganze Jahr 2023 spürbar von den stark gestiegenen Kosten entlastet werden. Ziel ist es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich eine sichere Versorgung mit Strom zu gewährleisten, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Industrie und Mittelstand heil durch diese Krise kommen.

Nachfolgend haben wir alle wichtigen Fragen und Antworten für Sie aufgelistet:

 

Allgemeine Fragen:

Muss ich etwas tun, um die Entlastungen durch die Preisbremsen zu erhalten?

Nein, wir als Stadtwerke Weilheim Energie GmbH kümmern uns darum, dass Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten. Die Entlastungen werden Sie automatisch über Ihren monatlichen Abschlag bzw. über Ihre Abrechnung erhalten. Wohnen Sie zur Miete, erhalten Sie die Entlastungen über Ihre Betriebskostenvorauszahlung bzw. -abrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.

Wann kommen die Entlastungen?

Die Preisbremsen treten zum 01.03.2023 in Kraft, gelten aber auch rückwirkend für Januar und Februar. Durch die Entlastungen kann sich Ihr Abschlag ab März reduzieren, hierzu erhalten Sie einen neuen Abschlagsplan. Die Entlastungen für Januar und Februar werden im Nachgang berücksichtigt.                                                                                                                

Dies gilt für alle Kunden, außer Großkunden, welche mehr als 1,5 Mio. Kilowattstunden Gas oder Wärme im Jahr verbrauchen. Diese Kunden haben keine Soforthilfe für den Dezember 2022 erhalten und werden direkt ab Januar 2023 entlastet.

 

Fragen zur Strompreisbremse:

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Bei Stromkundinnen und -kunden, welche bislang weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, deckelt die Preisbremse 80% des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent / kWh. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch aus dem Jahr 2021. Falls kein Verbrauchswert vorliegt (z.B. durch Neubau) wird eine Schätzregel angewendet.

Es lohnt sich, den Stromverbrauch zu reduzieren: wird mehr als das Entlastungskontingent von 80% verbraucht, muss der aktuelle Vertragspreis gezahlt werden.

Wie ist die Regelung bei großen Unternehmen?

Firmen mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch werden gesondert behandelt. Bei diesen wird der Preis bei 13 Cent netto (zzgl. Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlichen Preisbestandteilen einschl. USt) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs (i.d.R. des Vorjahres) gedeckelt. Verbrauchen diese Unternehmen mehr, zahlen sie auch den vertraglich vereinbarten Preis.

Wie hoch sind die Entlastungen der Strompreisbremse für mich?

Eine pauschale Aussage hierzu ist selbstverständlich nicht möglich, da der Entlastungsbetrag natürlich stark vom Verbrauch und den Vertragspreisen abhängt.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - bdew stellt einen Preisbremsenrechner zur Verfügung. Unter diesem Link können Sie die Entlastung für sich ausrechnen: https://www.bdew.de/

 

Beispielrechnung:

  • Stromverbrauch 4.500 kWh im Jahr
  • Aktueller Arbeitspreis 55,50 Cent / kWh
  • Aktueller Grundpreis 12,50 Euro/Monat

Monatlicher Abschlag ohne Strompreisbremse:                241 Euro/Monat

Monatlicher Abschlag mit Strompreisbremse:                    190 Euro/Monat

Monatliche Entlastung durch Strompreisbremse:                 51 Euro/Monat

Die jährliche Entlastung beträgt somit bei 11 Abschlägen 558 Euro.

Die Gesamtersparnis ist natürlich abhängig vom tatsächlichen Gesamtverbrauch und steht daher erst mit der Jahresabrechnung fest. Wird z.B. 20% Strom eingespart, kann sich die jährliche Entlastung auf bis zu 1.057 Euro erhöhen.

 

Fragen zur Gas- und Wärmepreisbremse:

Wie funktioniert die Preisbremse bei Gas und Wärme?

Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen, sowie Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bekommen den Preis für 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 Cent / kWh gedeckelt. Beim Bezug von Fernwärme, wird der Preis für 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 9,5 Cent / kWh gedeckelt.

Wer hier einspart, spart Geld: wird mehr als das Entlastungskontingent von 80 % verbraucht, muss der aktuelle Vertragspreis gezahlt werden. Hat man weniger verbraucht, wird jede Kilowattstunde zum aktuellen Vertragspreis pro Kilowattstunde gespart, auch wenn man mehr als 20 Prozent eingespart hat. 

Es lohnt sich, den Gasverbrauch zu reduzieren: wird mehr als das Entlastungskontingent von 80% verbraucht, muss der aktuelle Vertragspreis gezahlt werden.

Wie ist die Regelung bei großen Unternehmen?

Firmen, welche mehr als 1,5 Mio. kWh Gas pro Jahr verbrauchen, erhalten ab Januar 2023 70% ihres Gasverbrauchs aus 2021 zu garantierten 7 Cent / kWh. Bei Fernwärme wird der Preis auf 7,5 Cent / kWh gedeckelt, ebenfalls für 70 Prozent des Verbrauchs aus 2021. Für den übrigen Verbrauch zahlt die Industrie den regulären Marktpreis. Selbstverständlich handelt es sich hier auch um reine Energiepreise, hinzu kommen auch hier Netzentgelte, Messtellenentgelte und staatliche Preisbestandteile.

Wie hoch sind die Entlastungen der Gaspreisbremse für mich?

Eine pauschale Aussage hierzu ist selbstverständlich nicht möglich, da der Entlastungsbetrag natürlich stark vom Verbrauch und den Vertragspreisen abhängt.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - bdew stellt einen Preisbremsenrechner zur Verfügung. Unter diesem Link können Sie die Entlastung für sich ausrechnen: https://www.bdew.de/

 

Beispielrechnung

  • Gasverbrauch 15.000 kWh im Jahr
  • Aktueller Arbeitspreis 19,75 Cent / kWh
  • Aktueller Grundpreis 9,50 Euro/Monat

Monatlicher Abschlag ohne Gaspreisbremse:                    280 Euro/Monat

Monatlicher Abschlag mit Gaspreisbremse:                        195 Euro/Monat

Monatliche Entlastung durch Gaspreisbremse:                    85 Euro/Monat

Die jährliche Entlastung beträgt somit bei 11 Abschlägen 930 Euro.

Die Gesamtersparnis ist natürlich abhängig vom tatsächlichen Gesamtverbrauch und steht daher erst mit der Jahresabrechnung fest. Wird z.B. 20% Gas eingespart, kann sich die jährliche Entlastung auf bis zu 1.523 Euro erhöhen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung.

 

 

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