Unser Unternehmen bekennt sich ohne Einschränkung zur Einhaltung von Recht und Gesetz. Rechtskonformes Handeln ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Deswegen ist es uns wichtig, dass wir von potenziellen Rechtsverstößen, die aus unserem Unternehmen heraus erfolgen könnten, zeitnah erfahren und darauf reagieren können. Sofern Ihnen ein solcher Verstoß bekannt wird, bitten wir Sie daher um Ihre Unterstützung, indem Sie uns über diesen Verstoß informieren.
Es ist ebenfalls Teil unseres Selbstverständnisses, dass jemand, der uns auf einen solchen Missstand hinweisen würde, seinerseits keinerlei Repressalien erfährt, unabhängig davon, welcher Natur der Rechtsverstoß ist, auf den er uns aufmerksam macht. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das die sog. EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht überträgt, ist ein solcher Schutz mittlerweile auch gesetzlich verankert.
Um Ihnen dafür bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen, haben wir die Rechtsanwaltsgesellschaft Rödl & Partner damit beauftragt, solche Hinweise als Vertrauensanwalt entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Rödl & Partner wird damit auch als ausgelagerte interne Meldestelle im Sinne von § 12 HinSchG für uns tätig.
Für die Abgabe eines Hinweises steht die neutrale Plattform https://stadtwerkeweilheimku.roedl-whistleclue.de/ bereit. Sie wird durch Rödl & Partner auf Basis der IT-Lösung IntegrityLine betrieben. Dies ist ein weltweit führender Anbieter datenschutzkonformer und hoch vertraulicher Hinweisgebertechnologien. Damit befindet sich die Hinweisgeberplattform außerhalb unserer eigenen IT-Infrastruktur.
Sofern Sie einen Hinweis abgeben wollen, steht Ihnen dafür auf der Plattform ein Formular zur Verfügung. Dort können Sie im Bedarfsfall auch Dateien hochladen und Sprachnachrichten hinterlassen. Sie erhalten bei der Abgabe des Hinweises automatisch eine Fall-ID und müssen sich ein Passwort setzen. Mit dieser Fall-ID und diesem Passwort können Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder einloggen, unsere Rückmeldungen an Sie einsehen und ggf. auch eine Rückfrage beantworten, die wir vielleicht noch haben.
Das Hinweisgebersystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten.
Sie haben mit Hinblick auf die Anonymität einer Hinweisabgabe drei Optionen:
1. Sie legen Ihre Identität offen. Wir sichern Ihnen selbstverständlich die vertrauliche Behandlung Ihres Hinweises im gesamten Prozess zu.
2. Sie legen Ihre Identität gegenüber Rödl & Partner offen, verpflichten Rödl & Partner aber, dass Rödl & Partner Ihre Identität uns gegenüber verschweigt. Rödl & Partner ist in dem Fall uns gegenüber an Ihre Vorgabe gebunden und wird diese selbstverständlich respektieren.
3. Sie wählen die vollständige Anonymität. Dann kann weder Rödl & Partner noch irgendjemand sonst Sie identifizieren. Auch in diesen Fällen können wir Ihnen mit Hilfe des sicheren Postfachs Rückfragen und Informationen zum aktuellen Stand der Bearbeitung Ihres Hinweises zukommen lassen.
Die entsprechenden Ankreuzfelder finden Sie im Hinweisformular.
Wir weisen im Zusammenhang mit der Frage der Vertraulichkeit der Vollständigkeit halber darauf hin, dass es in Ausnahmefällen aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung oder aufgrund zwingenden Rechts zu einer Verpflichtung für uns kommen kann, Informationen gegenüber Ermittlungsbehörden offenzulegen.
Alle Meldungen sind streng vertraulich. Weitere Informationen dazu finden Sie in der auf dem Portal hinterlegten Datenschutzerklärung.
Freundliche Grüße
Stadtwerke Weilheim i.OB