Eintragung in das Installateurverzeichnis

Installateurverzeichnis der Stadtwerke Weilheim i.OB

Gemäß der AVBWasserV § 12 Abs. 2 (Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser), dürfen Arbeiten in der Wasserinstallation, außer durch das Wasserversorgungsunternehmen (WVU), nur durch ein in ein Installationsunternehmen durchgeführt werden, welches die Arbeiten nach DIN 1988 ausführt.

Im Interesse des Anschlussnehmers darf das WVU eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.

Ab 01.01.2014 dürfen deshalb im Wasserversorgungsgebiet der Stadtwerke Weilheim i.OB KU nur noch Firmen, die in das Installationsverzeichnis eingetragen sind, Arbeiten in der Wasserinstallation vornehmen.

Zur Eintragung ins Installateurverzeichnis ist es nötig, die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen mit den dazugehörigen Nachweisen einzusenden. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, wenn Sie schon bei einem Wasserversorger ins Installateurverzeichnis nach DVGW eingetragen sind, einen Nachweis darüber zu erbringen (Einreichung Installateurausweis).

Antragsunterlagen senden Sie bitte an

Stadtwerke Weilheim i.OB KU
Herrn Franz Seiler
Stadtwerkestraße 1
82362 Weilheim i.OB

Downloads der Antragsunterlagen:

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