Vorschriften / Genehmigung

  • Beim Bau von Regenwassernutzungsanlagen sind die einschlägigen Normen und Vorschriften zu beachten. Eine baurechtliche Genehmigung ist in der Regel nicht erforderlich. Beim Bau einer Regenwassernutzungsanlage besteht jedoch Anzeigepflicht bei den Stadtwerken Weilheim i.OB; die Stadtwerke leiten die Anzeige gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung an das Landratsamt/Gesundheitsamt weiter.
  • Die Wasserabgabesatzung der Stadt Weilheim i.OB sieht für Zwecke der Gartenbewässerung und Toilettenspülung eine Befreiung vom Benutzungszwang vor.
  • Sollte das gesammelte Regenwasser auch zum Wäschewaschen verwendet werden, so ist bei den Stadtwerken eine Befreiung vom Benutzungszwang zu beantragen.
  • Nach Trinkwasserverordnung § 17 und nach DIN 1988 Teil 4 Abs. 3.2.1 dürfen keine direkten Verbindungen von Trinkwasseranlagen mit Regenwasseranlagen bestehen.
  • DIN-Norm 1988 (Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen TRWI) die Vorschrift bezieht sich auf Maßnahmen, die eine direkte Verbindung von Trinkwasser- und Regenwasserleitungen unterbinden (z.B. Sicherheitsventile, Hinweisschilder, Verwendung unterschiedlicher Materialien für Leitungssysteme). Zum Schutz des Trinkwassers und Rückkoppelungen auf das öffentliche Trinkwassernetz sind Querverbindungen zwischen beiden Leitungssystemen unbedingt auszuschließen.
  • DIN-Norm 1989 erster Teil, Regenwasseranlagen. Dieser Teil 1 ist wesentliche Grundlage für Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung für die Realisierung von Regenwasseranlagen

Gebühren für den Betrieb einer Regenwasseranlage

Grundlage für die Abrechnung von Trinkwasser und Abwasser sind die jeweils gültigen Beitrags- und Gebührensatzungen der Stadt Weilheim i.OB.

  • Für das Trinkwasser kommt die aus dem öffentlichen Netz bezogene und durch einen Wasserzähler gemessene Menge zur Abrechnung
  • Für die Berechnung der Abwassergebühren wird bei Regenwassernutzung pauschal das 1,3-fache der bezogenen Trinkwassermenge herangezogen.

Sollte der Wunsch bestehen, die Abrechnung des Abwassers nicht in pauschalierter Form vorzunehmen, so steht es dem Gebührenpflichtigen frei, auf eigene Kosten durch den Einbau zusätzlicher geeichter Wasserzähler den Nachweis der dem Kanal zugeführten Abwassermengen zu führen. Der kostenpflichtige Einbau dieser zusätzlichen Wasserzähler erfolgt durch die Stadtwerke.

Für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind für eine Regenwassernutzungsanlage nach dem Stand der Technik und bei Verwendung hochwertiger und moderner Produkte Investitionskosten zwischen 4000,- € und 5000,- € zu veranschlagen.

Die finanziellen Einsparungen sind abhängig von der Höhe der Wasser- und Abwassergebühren sowie dem Wirkungsgrad der Anlage. Bei der aktuellen Gebührensituation (Stand: 01.03.2014) können die Gebühreneinsparungen für einen 4-Personen-Haushalt bei 100,- € bis 150,- € im Jahr liegen.

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