Wasserhausanschluss - Herstellungsbeiträge und Erstattung Kosten Hausanschluss

Die Kosten des Wasserhausanschlusses für den Teil, der im privaten Grund liegt, werden für den erstmaligen Anschluss in der tatsächlich entstandenen Höhe verrechnet. Weitere Wasserhausanschlüsse oder die Umverlegung werden kostenpflichtig erstellt. Da die Kosten für den Wasserhausanschluss von der jeweiligen Lage des Grundstücks und des Gebäudes abhängen, bitten wir Sie, sich für weitere Auskünfte an unsere Mitarbeiter zu wenden. Der Wasserhausanschluss darf nur von den Stadtwerken hergestellt, geändert, umverlegt oder stillgelegt werden.

Beiträge

Bei einem erstmaligen Anschluss oder Flächenerweiterungen werden Anschlussbeiträge erhoben. Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschoßfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen.

BeitragssätzeBeitrag/m²MwSt. zzgl.
Pro m² Grundstücksfläche1,23 €7%
Pro m² Geschoßfläche3,22 €7%

 

Fälligkeit

Der Beitrag wird einen Monat nach Zustellung des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig.

Stand 03/2020

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