Kanalhausanschluss
Kanalanschluss - Herstellungsbeiträge und Hausanschlusskosten
Kanalanschluss
Der Grundstücksanschluss wird vom Grundstückseigentümer vollständig hergestellt, verbessert, erneuert, beseitigt und unterhalten; auch der Teil, der im öffentlichen Straßengrund liegt. Die Kosten hierfür trägt der Grundstückseigentümer in voller Höhe.
Abnahme und Überprüfung
Die Verbindung des Grundstücksanschlusses mit dem Hauptkanal wird von den Stadtwerken bei offener (nicht verfüllter) Baugrube abgenommen. Zur Vereinbarung eines Abnahmetermins wenden Sie sich bitte an unsere Berater oder senden Sie uns den Antrag auf Abnahme des Kanalanschlusses, den Sie bei den Formularen finden. Der Nachweis der Dichtigkeit des Grundstückanschlusses ist durch einen anerkannten Fachbetrieb zu belegen. Das Prüfprotokoll ist den Stadtwerken zuzuleiten. Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass bei nicht ordnungsgemäß abgenommenen Grundstücksanschlüssen eine Kamera-Befahrung auf Kosten des Grundstückseigentümers durchgeführt werden muss.
Straßenwiederherstellung
Die fachgerechte Wiederherstellung der Straße und sonstigen Befestigungen im öffentlichen Grund obliegt dem Grundstückseigentümer.
Beiträge
Bei einem erstmaligen Anschluss oder Flächenerweiterungen werden Anschlussbeiträge erhoben. Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschoßfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen.
Beitragssätze | Beitrag/m² | |
Pro m² Grundstücksfläche | 1,35 € | MwSt.-frei |
Pro m² Geschoßfläche | 8,20 € | MwSt.-frei |
Für Grundstücke, von denen Niederschlagswasser nicht eingeleitet werden kann oder darf, wird kein Grundstücksflächenbeitrag erhoben.
Fälligkeit
Der Beitrag wird einen Monat nach Zustellung des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig.
Stand 01.03.2014
Entwässerungsplan
Vor Baubeginn ist den Stadtwerken ein Entwässerungsplan zur Genehmigung einzureichen. Genauere Informationen finden Sie unter der Rubrik Downloads.