Gebühren für den Betrieb einer Regenwasseranlage
Grundlage für die Abrechnung von Trinkwasser und Abwasser sind die jeweils gültigen Beitrags- und Gebührensatzungen der Stadt Weilheim i.OB.
- Für das Trinkwasser kommt die aus dem öffentlichen Netz bezogene und durch einen Wasserzähler gemessene Menge zur Abrechnung
- Für die Berechnung der Abwassergebühren wird bei Regenwassernutzung pauschal das 1,3-fache der bezogenen Trinkwassermenge herangezogen.
Sollte der Wunsch bestehen, die Abrechnung des Abwassers nicht in pauschalierter Form vorzunehmen, so steht es dem Gebührenpflichtigen frei, auf eigene Kosten durch den Einbau zusätzlicher geeichter Wasserzähler den Nachweis der dem Kanal zugeführten Abwassermengen zu führen. Der kostenpflichtige Einbau dieser zusätzlichen Wasserzähler erfolgt durch die Stadtwerke.
Für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind für eine Regenwassernutzungsanlage nach dem Stand der Technik und bei Verwendung hochwertiger und moderner Produkte Investitionskosten zwischen 4000,- € und 5000,- € zu veranschlagen.
Die finanziellen Einsparungen sind abhängig von der Höhe der Wasser- und Abwassergebühren sowie dem Wirkungsgrad der Anlage. Bei der aktuellen Gebührensituation (Stand: 01.03.2014) können die Gebühreneinsparungen für einen 4-Personen-Haushalt bei 100,- € bis 150,- € im Jahr liegen.
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